Bei allen Zahlungen,
- die in Länder außerhalb der EU und des EWR gehen,
- die in Schweizer Franken (CHF) in die Schweiz gehen,
- deren Überweisungsbetrag nicht in Euro angegeben wird,
- bei denen Sie nicht IBAN und BIC verwenden,
- für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,
unterstützen wir Sie zum Beispiel mit dem Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr. Selbstverständlich können Sie uns Ihre Zahlungsaufträge in das Ausland auch elektronisch einreichen. Die außenwirtschaftliche Meldung ist seit September 2013 nur noch elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank möglich. Zu Fragen des Meldewesens wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Bundesbank.
Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) bei Zahlungen von mehr als 12.500 Euro.
Beim Z1-Formular sind alle Spesenregelungen möglich. Für eilige Überweisungen muss die Ausführungsart 1 = Eilig (SWIFT) gewählt werden.