Auch 2023 gibt es in Deutschland einige gesetzliche Änderungen für Unternehmen. Befassen Sie sich frühzeitig mit den Neuregelungen. So vermeiden Sie Gesetzesverstöße und erfahren rechtzeitig von neuen Vergünstigungen, von denen Ihr Unternehmen profitieren könnte. Bei Ihrer Volks- und Raiffeisenbank Saale-Unstrut eG erfahren Sie mehr über die Gesetzesänderungen.
Gesetzliche Änderungen für Unternehmen
Diese Gesetzesänderungen gelten ab 2023
Hinzuverdienst für Rentner
Zum Jahresbeginn 2023 traten grundlegende Änderungen der Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten in Kraft. Die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner entfällt nun komplett. Damit soll der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler werden. Gleichzeitig wurden die Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrenten deutlich angehoben.
Mindestausbildungsvergütung
2020 wurde in Deutschland erstmals eine Mindestausbildungsvergütung eingeführt, die seitdem von Jahr zu Jahr erhöht wird. 2023 müssen Arbeitgeber ihren Azubis im ersten Ausbildungsjahr demnach monatlich mindestens 620 Euro zahlen. Das sind 35 Euro mehr als im Vorjahr. Im zweiten Lehrjahr können Auszubildende mit 18 Prozent mehr gegenüber ihrem Einstiegsgehalt rechnen. Im dritten Jahr sind es bereits 35 Prozent und im vierten 40 Prozent. Ab 2024 veröffentlicht das Bundesministerium für Bildung und Forschung bis November eines jeden Jahres die Anpassung der Ausbildungsvergütung für das jeweilige Folgejahr.
Midijiobs
Die Einkommensgrenze für Midijobs wurde zum Jahresbeginn 2023 von 1.600 auf 2.000 Euro erhöht. So werden besonders Erwerbstätige mit geringerem Einkommen entlastet: Bis zur Grenze von 2.000 Euro sind verringerte Sozialversicherungsbeiträge fällig.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung
Am 1. Januar 2023 wurde der gelbe Schein durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt. Arbeitgeber können die AU-Daten ihrer gesetzlich versicherten Mitarbeitenden nur noch im Rahmen des neuen digitalen Verfahrens abrufen. Die Pflicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ihre Vorgesetzten über die Krankheit zu informieren, bleibt davon unberührt.
Steuerfreie Inflationsausgleichprämie: Auszahlung bis Ende 2024
Seit dem 26. Oktober 2022 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Arbeitslohn eine Inflationsausgleichsprämie (IAP) in Höhe von bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei zu gewähren. Die Zahlung kann einmalig die volle Summe umfassen, darf aber auch in Form von mehreren Teilzahlungen ausgezahlt werden. Der Begünstigungszeitraum endet am 31. Dezember 2024.
Lieferkettengesetz
Das neue Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten, kurz Lieferkettengesetz, regelt die Pflichten in Deutschland ansässiger Unternehmen in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt in globalen Lieferketten. Am 1. Januar 2023 trat das Lieferkettengesetz zunächst für Unternehmen mit mind. 3.000 Beschäftigten in Kraft. Ab 2024 gilt das Gesetz für Unternehmen mit mind. 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Inland.
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Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen und kurze Hinweise sowie einen groben Überblick über die Änderungen von gesetzlichen Regelungen im Jahr 2023. Er erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Ihren Rechtsanwalt, Ihren Steuerberater oder durch das jeweilige zuständige Amt nicht ersetzen.
Zuletzt aktualisiert am 17. Januar 2023