Änderungen ab Januar 2012

Das seit Oktober 2009 geltende Zahlungsverkehrsrecht gibt auch vor, wie lange eine Bank benötigen darf, um Zahlungsaufträge seiner Kunden auszuführen.

 

Zur schnelleren Abwicklung des Zahlungsverkehrs wird die gesetzliche Ausführungsfrist für Zahlungsaufträge innerhalb Deutschlands und in die weiteren EU-/EWR-Staaten zum 1. Januar 2012 generell nur noch einen Geschäftstag betragen. 

 

Die Ausführungsfristen betragen:

 

- Überweisungen in Euro:

  - belegloser (*) Überweisungsauftrag:  1 Geschäftstag

  - beleghafter Überweisungsauftrag: max. zwei Geschäftstage

 

- Überweisungen in anderen EWR-Währungen

  - belegloser (*) Überweisungsauftrag: max. vier Geschäftstage

  - beleghafter Überweisungsauftrag: max. vier Geschäftstage

 

Aus diesem Grund werden Annahmefristen für beleghafte Zahlungsaufträge festgelegt. Diese sind in jeder Bankstelle sowie auf den Internetseiten der jeweiligen Bankstelle ersichtlich.

 

Die Leerungszeiten der Briefkästen der Selbstbedienungsstellen lauten:

  Mo. Di. Mi. Do. Fr.
Beuna 08.30 Uhr     09.00 Uhr  
Merseburg Nord 10.30 Uhr     10.30 Uhr  
Naumburg, Marienstraße 15.00 Uhr 15.30 Uhr 13.30 Uhr 15.30 Uhr 15.30 Uhr
Langendorf   13.00 Uhr     13.00 Uhr

 

*) beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ)

Volks- und Raiffeisenbank Saale-Unstrut eG
BLZ: 80063648

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