Das seit Oktober 2009 geltende Zahlungsverkehrsrecht gibt auch vor, wie lange eine Bank benötigen darf, um Zahlungsaufträge seiner Kunden auszuführen.
Zur schnelleren Abwicklung des Zahlungsverkehrs wird die gesetzliche Ausführungsfrist für Zahlungsaufträge innerhalb Deutschlands und in die weiteren EU-/EWR-Staaten zum 1. Januar 2012 generell nur noch einen Geschäftstag betragen.
Die Ausführungsfristen betragen:
- Überweisungen in Euro:
- belegloser (*) Überweisungsauftrag: 1 Geschäftstag
- beleghafter Überweisungsauftrag: max. zwei Geschäftstage
- Überweisungen in anderen EWR-Währungen
- belegloser (*) Überweisungsauftrag: max. vier Geschäftstage
- beleghafter Überweisungsauftrag: max. vier Geschäftstage
Aus diesem Grund werden Annahmefristen für beleghafte Zahlungsaufträge festgelegt. Diese sind in jeder Bankstelle sowie auf den Internetseiten der jeweiligen Bankstelle ersichtlich.
Die Leerungszeiten der Briefkästen der Selbstbedienungsstellen lauten:
| Mo. | Di. | Mi. | Do. | Fr. | |
| Beuna | 08.30 Uhr | 09.00 Uhr | |||
| Merseburg Nord | 10.30 Uhr | 10.30 Uhr | |||
| Naumburg, Marienstraße | 15.00 Uhr | 15.30 Uhr | 13.30 Uhr | 15.30 Uhr | 15.30 Uhr |
| Langendorf | 13.00 Uhr | 13.00 Uhr |
*) beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ)